Hygienemaßnahmen

Umsetzung der Hygienemaßnahmen
anhand der „Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO)“ der Regierung des Landes Nordrhein-Westfalens
Die Firma C.T.I. kann und wird allen Vorgaben der o.g. Verordnung Folge leisten bzw. umsetzen, solang dies zum Veranstaltungszeitpunkt noch die geltende Fassung sein sollte.

Die Höchstzahl der Teilnehmer wird so festgesetzt, dass auf Grundlage der räumlichen Kapazitäten ein Mindestabstand von 1,5m zwischen den Personen eingehalten werden kann. Ein Bestuhlungskonzept mit entsprechenden Abständen, festen Sitzplätzen, Wegeleitung von Personenströmen und Warteschlangen (Bodenmarkierungen) werden die geforderte Abstandsregel ermöglichen. Zudem werden die Teilnehmer angehalten, Mund-Nasenschutz zu tragen (außer am Sitzplatz).

Für eine regelmäßige Lüftung wird Sorge getragen. Zudem werden die regelmäßige Reinigung von Oberflächen und Gegenständen, die häufig von Personen berührt werden (wie Registrierung, Stehtische), sowie besondere Infektionshygiene durch angepasste Reinigungsintervalle sichergestellt. Abfälle werden in kurzen Intervallen ordnungsgemäß entsorgt.

Das Vorhandensein von Handwaschmittel in ausreichender Menge sowie von nicht
wiederverwendbaren Papierhandtüchern bzw. Handdesinfektionsmöglichkeiten wird gewährleistet.

Die Catering-Situation wird ebenfalls angepasst. Im Falle eines Selbstbedienungsbuffets ist die vorhergehende Handdesinfektion sowie Nutzung einer Mund-Nasen-Bedeckung und Abschirmung bzw. Abdeckung der Speisen Voraussetzung. Ggf. wird es auch eine Alternative zur klassischen Buffet- bzw. Selbstbedienungsmöglichkeit geben.

Für eventuell ausstehende Teilnahmegebühren wird es die Möglichkeit des bargeldlosen Bezahlens geben.

Mit Erkältungssymptomen o.ä. darf kein Einlass erfolgen, hierauf wird durch entsprechende Informationstafeln am Eingang hingewiesen.

Alle Teilnehmer werden vorab sowie vor Ort über die geltenden Vorgaben und Regelungen informiert (Informationstafeln zum infektionsschutzgerechten Verhalten, Angebot zur Handhygiene, usw.).

Zur einfachen Rückverfolgbarkeit wird sichergestellt, dass von allen anwesenden Personen mit deren Einverständnis Name, Adresse und Telefonnummer sowie Zeitraum des Aufenthalts bzw. Zeitpunkt von An- und Abreise schriftlich erfasst und diese Daten für vier Wochen aufbewahrt werden.

Die Firma C.T.I. orientiert sich unter ständiger Beobachtung und Anpassung an der geltenden Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalens.

Aktuelle Informationen finden Sie auch unter: https://www.land.nrw/corona